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   BFH, 23.05.2011 - III B 177/10   

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https://dejure.org/2011,13618
BFH, 23.05.2011 - III B 177/10 (https://dejure.org/2011,13618)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2011 - III B 177/10 (https://dejure.org/2011,13618)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - III B 177/10 (https://dejure.org/2011,13618)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind; Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO; Anforderungen des § 96 FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 37 Abs 2 S 1, BGB § 242, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 96
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 37 Abs 2 S 1 AO, § 242 BGB, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Rein sachverhaltsbezogene Fragestellungen sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; Auswirkungen des Aufwerfens rein sachverhaltsbezogener Fragestellungen in der Beschwerdeschrift auf das Vorliegen einer Rechtsfrage von ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; längere Bearbeitungsdauer bei der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs führt zu keinen Vertrauenstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Mit der Rüge, das FG sei von der Entscheidung des BFH vom 26. Juli 2001 VI R 163/00 (BFHE 196, 274, BStBl II 2002, 174) abgewichen, wird kein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2  2.

    b) Eine Abweichung der angefochtenen FG-Entscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 196, 274, BStBl II 2002, 174 liegt im Übrigen auch nicht vor.

  • BFH, 18.09.2006 - VI B 76/05

    NZB; Divergenz; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    § 96 FGO gebietet auch nicht, sämtliche vorgebrachten, aber nicht für maßgeblich gehaltenen Argumente abzuhandeln (BFH-Beschluss vom 18. September 2006 VI B 76/05, BFH/NV 2006, 2301).

    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2301, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Für eine schlüssige Rüge hätte die Klägerin ausführen müssen, inwiefern eine weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Für eine schlüssige Rüge hätte die Klägerin ausführen müssen, inwiefern eine weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Ein derartiger Verstoß ist nach der Rechtsprechung des BFH vielmehr ein materiell-rechtlicher Fehler (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 I B 115/07, BFH/NV 2008, 1362, m.w.N.), der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 28.01.2010 - III B 37/09

    Rückforderung von Kindergeld: Treu und Glauben

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Hinzu kommen müssen vielmehr besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 37/09, BFH/NV 2010, 837, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 93/03

    Kindergeld: Verwirkung von Rückforderungsansprüchen

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Auch der Zeitablauf allein (das sog. Zeitmoment) genügt für die Annahme der Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs grundsätzlich nicht (z.B. BFH-Urteil vom 15. Juni 2004 VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Danach reicht die Weiterzahlung des Kindergeldes selbst bei einer --wie von der Klägerin behaupteten-- Mitteilung der Umstände, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes allein nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 14.02.2008 - I B 115/07

    Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze und gegen die Logik sind keine

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
    Ein derartiger Verstoß ist nach der Rechtsprechung des BFH vielmehr ein materiell-rechtlicher Fehler (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 I B 115/07, BFH/NV 2008, 1362, m.w.N.), der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 02.05.2002 - VI B 158/99

    Neues Zulassungsrecht

  • BFH, 15.06.1994 - II B 30/94

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • BFH, 29.03.1995 - II B 127/94

    Übergehung eines Beweisantrages als Verfahrensmangel

  • BFH, 13.06.2013 - III R 58/12

    Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der Rückforderung von überzahltem Kindergeld selbst dann nicht entgegen, wenn die Behörde trotz Kenntnis von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, zunächst weiterhin Leistungen erbringt (z.B. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123); auch das Zeitmoment ist insoweit bedeutungslos (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507).
  • BFH, 12.04.2012 - III B 97/11

    Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind -

    Damit rügt er letztlich einen materiell-rechtlichen Fehler, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt (s. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507).
  • BFH, 28.02.2012 - III B 158/11

    Keine Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im

    Überdies hat das FG hinsichtlich der Frage, wann aufgrund Treu und Glaubens von der Rückforderung überzahlten Kindergeldes abzusehen ist, die vom BFH entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507) seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
  • BFH, 13.03.2013 - V B 133/11

    Kein Vertrauensschutz

    bb) Danach ist geklärt, dass die Weiterzahlung des Kindergeldes selbst bei einer --wie von der Klägerin behaupteten-- zeitnahen Mitteilung der Umstände, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes allein nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486, und vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507).
  • BFH, 05.10.2012 - III B 15/11

    Investitionszulage: Abschluss von Investitionen bei "ansanierten" Immobilien -

    Damit kann die Revisionszulassung grundsätzlich nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507; vom 12. April 2012 III B 97/11, BFH/NV 2012, 1131).
  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 769/18

    Kindergeldanspruch während eines Aufenthalts in der Türkei - Festsetzungsfrist

    Hinzukommen müssen besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507 und vom 13. März 2013 V B 133/11, BFH/NV 2013, 933).
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